Das kommende GEIG-Gesetz (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) ab 2025, das Eigentümern von Nichtwohngebäuden vorschreibt, mindestens eine Ladesäule verpflichtend zu installieren, und das geplante Verbrennerverbot ab 2035 in Deutschland werden zweifellos den Bedarf und die Nachfrage an Elektrofahrzeugen und einer entsprechenden Ladeinfrastruktur erheblich steigern.
Um diesen Bedarf zu decken, ist ein rasches Handeln notwendig. Investitionen in die Ladeinfrastruktur, wie der Bau von Ladestationen und die Verbesserung der Stromnetze, sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Elektromobilität für alle Nutzer praktikabel und zukunftssicher wird.
Die folgende Grafik verdeutlicht, dass derzeit weniger als 10 % des Bedarfs gedeckt sind, was den dringenden Bedarf an einer umfassenden Ladesäuleninfrastruktur unterstreicht.